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Verschärftes Waffengesetz in Dänemark

Bei der Wahl der Messer, die man für seinen Angelurlaub in Dänemark  mitnimmt, sollte man auf jeden Fall das Dänische Waffengesetz berücksichtigen.
Generell darf man innerhalb von Dänemark in der Öffentlichkeit (hierbei zählen auch Supermärkte, Tankstellen, Touristik-Informationen, …) keinerlei Messer mit sich führen. Einzige Ausnahme sind Taschenmesser mit nicht feststellbarer Klinge und unter 7 cm Klingenlänge. Ausnahmslos verboten sind sogenannte Einhandmesser.
Als Angler darf man pro Person maximal zwei Angelmesser mit sich führen, wenn man sich gerade auf dem direkten Weg zu seinem Angelgewässer oder man sich auf dem Rückweg befindet. Hierbei sollten Angelmesser allerdings auch nicht griffbereit (sprich einsatzbereit)  im Autoinnenraum liegen.
Da es keine absolut verbindliche Definition gibt, was genau ein Angelmesser ist, sollte man hierbei keinerlei Experimente eingehen.  Denn wo ist beispielsweise der Unterschied zwischen einem großen Kochmesser und einem semi-flexiblen Filiermesser mit gleicher Klingenlänge, wie man es auch in Fischfabriken verwendet?
Bei einem Filetiermesser gibt es sicherlich keine Definitionsprobleme, weshalb man hierbei ruhig die Klingenlänge wählen sollte, mit der man sicher umgehen kann. Das sich zum Ausnehmen von Fischen sich ohnehin eine kürzere Klinge empfiehlt, rate ich hierfür zu einem Messer mit 10 – 12 cm Klingenlänge.
Beide Angelmesser transportiere ich persönlich grundsätzlich mit Filetierhandschuh, Imkergabel, Messerschleifer in einer Plastiktüte in einer Kühlbox im Kofferraum. Direkt am Mann trage ich beim Angeln in Dänemark höchstens ein kleines Schweizer Offiziersmesser mit einer Klingelänge unter 7 cm. Somit sollte es bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle diesbezüglich keinerlei Diskussionbedarf entstehen.
Anders sieht es mit Multi-Tools aus. Ein Leatherman gehört praktisch zu meiner Grundausstattung beim Angeln in Deutschland. Durch die feststellbaren Klingen gehören Multi-Tools allerdings praktisch immer  zu den verbotenen Messern in Dänemark. Selbst ein Cutter mit Abbrechklingen ist verboten, da seine Klinge feststellbar ist und funktionell einem Einhandmesser entspricht.

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